General terms and conditions

Allgemeine Geschäftsbediengungen (AGB‘s)

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage der Mitgliedschaft bei JOHN FOX MANAGEMENT & MARKETING CORPORATION LIMITED die zugleich die Kooperationsvereinbarung (Vertrag) darstellen.

Diese wird zwischen der JOHN FOX MANAGEMENT & MARKETING CORPORATION LIMITED mit Sitz in IE-D7 PW9N, Dublin 7, 2C Grangegorman Lower, Europa (nachstehend „JFC”) und dem auf der Website www.travelbizzer.com Online registrierten Antragsteller und dem registrierten Mitglied (Customer oder Partner) am Tage und am Ort der Registrierung, geschlossen.

1.) Voraussetzung

Erreichen des Mitglieds-Status:
Der registrierte Nutzer/Member/Partner muss mindestens 18 Jahre alt sein, Privilegien liebt, über die erforderliche Geschäftsfähigkeit (Vollbesitz der geistigen Kräfte) sowie über die uneingeschränkte Fähigkeit, Verträge zu schließen, verfügt.
Personen, die sich in psychiatrischer Behandlung oder im Strafvollzug befinden, können sich nicht registrieren und die Anmeldung durch einen Empfehlungsgeber|Referrer beantragen. Sollte einer dieser Fälle nach Abschluss der Mitgliedschaft eintreten, werden die Mitgliedsrechte vorübergehend (für die Dauer der Behandlung oder des Strafvollzugs) außer Kraft gesetzt.

2.) Definition Kunde/Partner:

a.) Kunde (Fan) bei JFC

Ein Member bei JFC kurz /CP_1/ genannt Preferred Travel Customer = Bevorzugter Reisender:
ist eine bevorzugte Person die Reisen, Produkte oder Dienstleistungen über JFC oder seine Kooperationspartner für sich nützt, eine aktive Mitglied ID Karte erworben hat und es für 1 Jahr besitzt. Der Erwerb der personalisierten Kundenkarte ‚CP ID-Card‘ erfolgt durch die Registrierung im travelbizzer.net Online-Shop www.travelbizzer.net selbst oder durch einen Empfehlungsgeber|Referrer. Die Bestätigung als Member bei ATA erfolgt durch die Zusendung eines Begrüßungsschreibens sowie der CP ID-Card auf elektronischem oder postialischen Weg durch JFC.
Durch diese Zusendung bekommt der Member das Recht, alle im CP_1_CustomerPackage angebotenen Leistungen für 1 Jahr zu nutzen.

Die Leistungen können vom Member persönlich und dessen engen Familienangehörigen (Mann & Frau + Kinder bis 18 Jahren) die auf die gleiche Wohnadresse angemeldet sind in Anspruch genommen werden und werden von JFC bewilligt. Das Mitglied erteilt seine Zustimmung, dass auch die, in die Angaben enthaltenen, personenbezogenen Daten in Erfüllung dieser AGB´ s von JFC automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Das Vertrags/Mitgliedsjahr beginnt mit dem Datum der Registrierung bei JFC und endet automatisch nach 365 Tagen. Davor hat der registrierte Member das Recht, die Mitgliedschaft gegen Bezahlung des jeweiligen Jahresbeitrages lt. Rechung, für je ein weiteres Jahr zu verlängern. Er wird 30 Tagen davon in Kenntnis gebracht.

b.) Partner bei JFC

Der Independent Travel Agent kurz (ITA) ist ein Marketingberater/Empfehlungsgeber als auch ein Reiseberater mit einer aktiven Independent Travel Agent ID-Card (AP1_3/AP2_4)

Der Independent Travel Manager kurz (IMA) ist ein Marketingberater/Empfehlungsgeber, ein Reiseberater als auch ein Reisemanager mit einer aktiven Independent Travel ID-Card (MP1_5/MP2_6)

3.) Beginn der Antragstellung/Partnerschaft:

Eine Partnerschaft bei JFC wird erst nach Vorliegen, entweder des original unterzeichneten Offline-Antrages oder bei online gestelltem Antrag durch das Bestätigen der „AGB´ s“, „Widerrufserklärung“ und „Nutzungserklärung“, in den entsprechenden Rubriken als „gelesen, verstanden und bestätigt“, einerseits und die Einzahlung des Jahresbeitrages für das AP1_3/AP2_4 | MP1_5/MP2_6 andererseits bewilligt.

Beim Travel Agent wird die Partnerschaft durch die Zusendung eines Begrüßungsschreibens auf elektronischem Weg als auch „Offline/per Post (Welcome Letter) inkl. der physischen Lieferung der Leistungen oder Produkte (Package) bestätigt.

Solange der Jahresbeitrag des jeweiligen Packages nicht auf dem angegebenen Firmenkonto der John Fox Management & Marketing Corporation Limited angelangt ist und/oder der original unterzeichnete Partnerschaftsantrag nicht vorliegt, ist JFC zu keinerlei Dienstleistungen oder Produktlieferungen verpflichtet.

JFC ist berechtigt Partnerschaftsanträge nach eigenem Ermessen abzulehnen.

Es werden nur Partnerschaftsanträge als gültig anerkannt, die im Original mit Datum, unterschrieben und mit einer Kopie eines amtlichen Ausweises (bei Firmen auch mit Stempel und Kopie eines Gewerbescheines oder eines Handelsregisterauszuges) versehen sind und die durch die Agenten/Promoter oder persönlich an die Generalvertretung der JFC – gesendet/gebracht wurden.
Die bewilligte Partnerschaft ist nicht übertragbar und darf innerhalb eines Jahres weder verkauft, übertragen noch zurückgegeben werden.

Die JFC steht mit mehreren Unternehmen aus der Tourismusbranche in einem Vertragsverhältnis. Die JFC arbeitet mit ihnen in einem Marketingsystem zusammen, um ihre Dienstleistungen anzubieten und den Mitgliedern des Netzwerkes Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Nutzung einer Travel Agent Card gewährleisten zu können.

Die Rechte einer Partnerschaft (Qualifikationsstufe * Shareholder) sind veräußerliche und vererbbare Rechte. Für die Übergabe der Rechte genügt ein notariell beglaubigter Vertrag, der an die Generalvertretung der JFC zu senden ist.

4.) Rechte und Pflichten des Partners:

Durch diese AGB´s wird mit keinem Vertragspartner ein Dienstverhältnis – welcher Art auch immer oder ein Werkvertrag getätigt.

Registrierte Nutzer/Member sind Personen, die im Internet online das Anmeldeformular ausfüllen. Eine natürliche Person die eine Firma besitz, kann eine Mitgliedschaft aber mehrer Lizenzen bei JFC gleichzeitig haben. Mitglieder sind Personen, die im Internet online das Anmeldeformular ausfüllen und innerhalb einer bestimmten Frist online die Registrierungsgebühren sowie den Mitgliedsbeitrag bezahlen. Die Registrierung wird per E-Mail bestätigt. Diese E-Mail muss sodann authentifiziert werden. Nach der Authentifizierung gilt die Registrierung als bestätigt. Nach der Registrierung erhalten alle registrierten Partner, die die Registrierungsgebühren und den Mitgliedsbeitrag bezahlt haben, per Post eine auf ihren Namen ausgestellte Travel Card an die bei der Registrierung angegebene Anschrift zugestellt. Mit dieser Karte können sie die von den JFC Kooperationspartnern angebotenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Mitglieder, die neben der Inanspruchnahme der Vergünstigungen auch einer Marketingtätigkeit nachgehen, sind Händler (nachstehend „Vertriebsmitglied“). Bei der Beantragung der Mitgliedschaft ist die Verwendung von falschen „Künstlernamen“ nicht zulässig. Registrierte Nutzer oder Mitglieder, die falsche Angaben machen, verhalten sich sittenwidrig und verstoßen gegen den Vertrag. Es ist untersagt, im Namen anderer oder fiktiver Personen bzw. unter Angabe falscher Daten ein Mitgliedschaftsverhältnis zu erwirken. Der Benutzername kann nicht geändert werden und ist mit Bedacht zu wählen!

Wichtig! Im Falle einer nicht erfolgreichen Zahlung wird JFC die Anmeldegebühr nicht auf Ihrem Bankkonto einfrieren, da im Falle einer nicht erfolgreichen Zahlung der Registrierungsprozess abgeschlossen ist und nicht zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden kann. In diesem Fall muss der Mitgliedskandidat die Registrierung von vorn beginnen. Etwaige Sperrungen werden immer von der Bank des Kreditkarteninhabers eingeleitet!

Durch diese AGB´s wird weder ein Gesellschaftsverhältnis noch Joint Venture, Franchisevertrag noch sonst irgendeine andere Geschäftsform eingegangen.
Jeder Partner ist verpflichtet, gemäß den Erfordernissen der Gesetze des Landes, in dem er/sie diese Tätigkeiten ausübt, die für die Ausübung eines selbständigen Unternehmens erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen und die entsprechenden behördlichen Handlungen (z.B. Gewerbeanmeldung, Steuern, etc.) zu setzen.

Ferner ist jeder Partner bei JFC für die Einhaltung der Gesetze des Landes, in dem er/sie diese Tätigkeit ausübt, selbst verantwortlich. Jeder Vertragspartner verpflichtet sich, JFC alle Änderungen wie z.B. seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse oder anderer relevanter Daten, unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Nachteile, die sich aus der Unterlassung dieser Informationspflicht an die JFC ergeben, hat der Partner selbst zu tragen. Die Vertragspartner erteilen ihre Zustimmung, dass auch die in den Angaben enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieser AGB´s von JFC automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

Alle Vertragspartner nehmen zur Kenntnis, dass JFC die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung und ohne Auszahlung der bis dahin fälligen Vergütungen auflösen kann, wenn der Vertragspartner gegen die Interessen von JFC verstößt, insbesondere in Ausübung dieser Tätigkeit in ruf- oder geschäftsschädigender Weise handelt oder straffällig wird. Die Pönale wird lt. Grades der Geschäftsschädigung auf bis € 100 000,- gesetzt.

Das Mitglied erfüllt seine Pflichten zur Ausübung der Marketingaktivitäten auf eine der jeweiligen Situation entsprechende Weise, nach bestem Wissen und Gewissen und im Sinne der Interessen und Weisungen der JFC. Mit Erreichen des Mitgliedsstaus sowie bei der Inanspruchnahme der von der JFC angebotenen Dienstleistungen und Geschäftsmöglichkeiten erfüllt das Mitglied seine Pflichten gemäß den vom Unternehmen bestätigten, einschlägigen Rechtsvorschriften und –Verordnungen.

Das Vertriebsmitglied ist verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse zu wahren und von Handlungen abzusehen, die dem guten Ruf und den Interessen der JFC schaden könnten. Es verpflichtet sich, ihm anvertraute Informationen bezüglich der JFC und deren Dienstleistungen nicht zu anderen Zwecken zu nutzen. Dies gilt auch in Bezug auf Dritte. Diese Verpflichtung gilt auch für den Zeitraum nach Auflösung der Mitgliedschaft.

Das Vertriebsmitglied darf das elektronische System der JFC ausschließlich mit Hilfe der von JFC herausgegebenen und genehmigten Formularen und Informationsmaterialien sowie auf anderweitige von JFC genehmigten Arten weiterempfehlen.

Das Mitglied ist verpflichtet bei seiner Registrierungen gültige und richtige Angaben zu machen. Für die sich aus falschen, unwahren Angaben ergebenden Schäden, haftet das Mitglied. Das Mitglied entbindet JFC von und entschädigt sie für sämtliche Ansprüche und Forderungen Dritter, die im Zusammenhang mit der Handlung, Unterlassung oder einem anderweitig einklagbaren Vorgehen des Mitgliedes entstehen.

Bei Streitigkeiten von Partnern untereinander, die das Partnerprogramm, die Produkte oder Leistungen von JFC nützen, ist vor Anrufung der Gerichte JFC schriftlich zu informieren, um mit Hilfe des ATA-Gremiums einen außergerichtlichen Schlichtungsversuch durchzuführen.
Bis dahin verzichtet jeder Vertragspartner auf den Rechtsweg.

5.) Ausübung der Tätigkeit:

Jeder registrierte Partner der ein
(SP_2) STARTERPACKAGE € 99,99
(AP1_3)   AGENT PACKAGE1     € 365,99
(AP2_4)   AGENT PACKAGE2     € 999,99
(MP1_5)  MANAGER PACKAGE1    € 2.997,99
(MP2_6)  MANAGER PACKAGE2    € 4.995,99

bestellt/erworben hat und aktiv ist, darf von ihm neu geworbene Antragsteller/Partner beim Geschäftsaufbau unterstützen.

Teilnahme der Partner an den neuen globalen Partnerprogramme ist nur möglich mit einem mindestens /SP_2_StarterPackage – Mehrwert Paket.
Kein Antragsteller bzw. Vertragspartner ist berechtigt, im Namen von JFC oder ihrer Kooperationspartner, aufzutreten. Es dürfen ausschließlich nur die von JFC erstellten Unterlagen verwendet werden (egal ob aus dem Web oder Print).

Die Preise bei Vermittlung von JFC Leistungs-Mehrwertpaketen SP_1 | AP1_3/AP2_4 | MP1_5/MP2_6), die Preise der Produkte und die Jahresbeiträge sind nicht veränderbar und dürfen von den Partnern nicht nach eigener Kalkulation festgesetzt werden. Dies ist in Rücksichtnahme auf den Ruf von JFC und zur Wahrung der Marktverlässlichkeit nur nach Rücksprache mit JFC erforderlich. Allfällige Preisänderungen werden von JFC direkt bekannt gegeben. Die Höhe des Jahresbeitrages kann sich ändern, wird aber frühzeitig schriftlich bekannt gegeben. Die bereits selbst erworbenen Produkte dürfen nicht an dritte Personen, zu welchem Preis auch immer, weiterverkauft werden. Es dürfen von JFC Partnern/Members/Empfehlungsgebern keine Barzahlungen (Inkasso) von neun Antragstellern entgegengenommen werden. JFC führen keine Lastschriften durch. Die JFC übernimmt keinerlei Haftung für Gelder, die von Antragstellern, Vertragspartnern von JFC, Kunden oder anderen Personen kassiert wurden. Es werden mehrere Partner-ID pro Person und Name vergeben.

Bei gleichzeitigem Einlangen der Jahresbeiträge auf das Bankkonto Crosscard S.A. oder Paypal wird die Registrierung >alphabetisch< gereiht und somit auch nur eine >Partner-ID Nummer (PID)< vergeben. Eine manuelle Manipulation des Systems ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die JFC auch andere Produkte durch den travelbizzer.net Shop vertreibt, deren Vergütungsform, Preise etc. jeweils gesondert bekannt gegeben und ein integrierter Bestandteil dieses Vertrages werden, sofern deren Vermarktung von allen Partnern angenommen wird.

6.) Provisionen

Jedem Independent Travel Agent steht, bei Empfehlungen/Vermittlungen von CP_1 | SP_2 | AP1_3/AP2_4 | MP1_5/MP2_6 Leistungs-Mehwertpaketen als auch Produkten/Dienstleistungen aus dem Web-Online-Shop, die entsprechenden Einheiten/Provisionen lt. Karriere-|Vergütungs-|Marketing-Plan, zu. Die Höhe der Vergütung wird jeweils gesondert in Form eines Karriere-|Vergütungs-|Marketing-Planes über die Verrechnungs- und Kontroll-Software „Business Center“ – WebBackOffice bekannt gegeben. Erwirtschaftete Provisionen werden erst ab einen Betrag von € 25,- ausbezahlt. Die Abrechnung findet monatlich zwischen 01. und 15. des Monats statt / 1.-7. d.M. interne Abrechnung, 8-.15. d.M. Provisionen Auszahlungen auf die von Partner im Webbackoffice angegeben Bankverbindung.
Eine wöchentliche Abrechnung ist in Zukunft vorgesehen und wird zeitgerecht durch ATA bekannt gegeben. Diese Bekanntmachungen sind integrierte Bestandteile der vorliegenden AGB´s. Die Abrechnungen sind im WebBackOffice sichtbar. Nur registrierte und aktive Partner haben das Recht, selbständig an dritte Personen JFC-Anträge und sonstige Produkte oder Leistungen zu vermitteln. Ausbezahlte Vergütungen beinhalten Nettobeträge, keine Steuern und Abgaben, die nach den Gesetzen des jeweiligen Landes, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wird, an die zuständigen Behörden abzuführen sind. Ebenso hat ein Partner für diverse Aufwendungen, wie z.B. Fahrt- oder Telefonkosten, Diäten, Bürokosten, Sozialversicherungsbeiträge, Übernachtungen, Buchhaltungskosten, Beratungskosten etc. gänzlich selbst aufzukommen. Jeder Partner verpflichtet sich JFC von all dem in diesem Absatz Vereinbartem schadlos und klaglos zu halten. Provisionen werden an die Partner mittels Überweisung auf das von ihnen angegebene Konto oder auf das von ihnen angegebene PayPal Konto in EUR ausbezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Provisionen für die Vermittlung von Leistungspaketen an neue Geschäftspartner sind das Einlangen des Jahresbeitrages des Antragstellers auf dem Treuhand-Bankkonto der bevollmächtigten Gesellschaft Crosscard S.A, die Annahme des Antrages des neuen Geschäftspartners durch die JFC sowie 2 direkte aktive Geschäftspartner. Für Reisebuchungsprovisionen haften unsere Reise-Kooperationspartner wie Schmetterling International Reisen GmbH & Co. KG., Global Travel International. Inc. , The Vision Corp. , Arabian Explorers ua. (Competence & Booking Centers – CBC).

7.) Ablauf/Ende der Partnerschaft:

Das Beitragsjahr beginnt mit dem Datum der Antrages bei JFC und endet automatisch nach 365 Tagen. Davor hat der registrierte Partner das Recht, die Partnerschaft gegen Bezahlung des jeweiligen Jahresbeitrages für je ein weiteres Jahr zu verlängern. Jeder Partner hat das Recht, die Partnerschaft innerhalb eines Beitragsjahres, ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Dabei werden Produkte von JFC nicht zurückverlangt, aber auch eigene Investitionen nicht refundiert. Vier Ankündigungen werden dem Partner per E-Mail vom JFC Accountancy Department Team vor der Beendigung des Beitragsjahres zugesendet (4, 3, 2 und 1 Woche davor). Wird die Partnerschaft nicht jährlich verlängert und kein weiterer Jahresbeitrag einbezahlt, erlischt sowohl die Partnerschaft als auch die registrierte Partner-ID Nummer automatisch. Die Position wird deaktiviert und er bekommt ab diesem Moment keine Provisionen mehr für sich und seine Partner. Danach endet unwiderruflich jeglicher Vergütungsanspruch sowie sonstige Rechte aus der Partnerschaft.

8.) Rücktrittsrecht für Member und Partner:

Sowohl der Antragsteller als auch der Mitglied können gemäß Konsumentenschutzgesetz innerhalb von 7 Tagen ab Antragstellung (Offline oder Online) ohne Angabe von Gründen von der Mitgliedschaft zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Offline- oder Registrierung und Bestätigung des Online-Antrages. Als Rücktritt gilt auch, wenn der Antragsteller innerhalb dieser Frist von 14 Tagen, den in Rechnung gestellten Jahresbeitrages nicht an JFC einbezahlt hat. Mit der Einzahlung des Jahresbeitrages durch den Antragsteller erlischt das Rücktrittsrecht! Sollte der Antragsteller den in Rechnung gestellten Jahresbeitrag bereits innerhalb von 14 Tagen überwiesen haben, so ist eine Refundierung des Betrages nicht mehr möglich. In diesem Fall läuft die Partnerschaft ein Jahr, in dem der Vertragspartner alle vereinbarten Leistungen und Produkte in Anspruch nehmen kann und erlischt dann automatisch nach 365 Tagen, falls sie vorher nicht verlängert wurde.

9.) Entschädigungspflichten der Parteien:

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, für alle der jeweils anderen Partei durch vorsätzliches Verhalten entstandenen Schäden voll und ganz aufzukommen. Der registrierte Nutzer, das Mitglied und das Vertriebsmitglied werden für alle der JFC entstandenen Schäden – insbesondere für tatsächliche Schäden und entgangenen Gewinn – in Verbindung mit der Verletzung der vorliegenden Vereinbarung und deren Anlagen gemäß der Schadenersatzverordnung zur Verantwortung gezogen. Höhere Gewalt gemäß dieser Vereinbarung liegt dann vor, wenn schadenverursachende Ereignisse von außen auf JFC einwirken, die unabwendbar sind, wie z. B.: Naturkatastrophen, Brände, Überschwemmungen, Verordnungen von Behörden, Notstände, Unruhen, Bürgerkriege, Krieg, Streiks oder ähnliche Arbeitsunterbrechungen,(mit Ausnahme eines von Arbeitnehmern der JFC angezettelten Streiks oder Arbeitsunterbrechungen). Höhere Gewalt liegt auch bei dauerhaften, nicht von JFC zu verantwortenden Störungen der technischen Dienste für den Zugriff auf die Website oder andere Datenbanken der JFC vor. Die JFC ist nicht haftbar für die Nichteinhaltung bzw., die unterlassene oder verspätete Erfüllung der Vertragspflichten, wenn dies auf eines der oben genannten Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist. Im Falle des Eintretens höherer Gewalt ist JFC verpflichtet, die Mitglieder unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Solange dieses Ereignis andauert, verliert der Vertrag vorübergehend seine Wirkung, soweit die Erfüllung der Vertragsbedingungen auf Grund des Ereignisses höherer Gewalt nicht möglich ist.

10.) Grundsätzliches:

Hauptsitz der Gesellschaft sowie die Verwaltungs-, Verrechnung und Logistikzentrale ist in IE-D7 PW9N, Dublin 7, 2C Grangegorman Lower, Irland, Europa.

Die TravelBizzer.com, TravelBizzer.org, TarvelBizzer.net, TravelBizzer.network, TravelBizzer.club, TravelBizzer.academy sind Marken der John Fox Management & Marketing Corporation Limited.

Zahlungen sind ausschließlich zu leisten direkt an:

Bankverbindung: SEPA (National)

Empfänger: John Fox Corporation
Bank: DHB
IBAN: DE24700111106014074323 4
BIC/SWIFT: DEKTDE7GXXX
Kontonummer: 250250010
BLZ: 70011110

Bankverbindung: SWIFT (International)

Empfänger: Crosscard S.A.
Bank: HVB
Adresse der Bank: Muenchener Strasse 11, 83022 Rosenheim, Deutschland
IBAN: DE53 7112 0077 0020 3765 97
BIC/SWIFT: HYVEDEMM448

Paypal: paypal@ataworld.net

Sofortüberweisung

Kreditkartenzahlung

JFC haftet nicht und trägt keine Verantwortung für Leistungsbezug oder Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß den vorliegenden AGB´ s, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb des Risikobereichs von JFC liegen und bei höherer Gewalt. Die Vertragssprachen sind Englisch und Deutsch.
Alle Preise für JFC Packages sind Nettopreise und enthalten keine Umsatzsteuer. JFC behält sich das Recht vor, die Preise für ihre Produkte und Dienstleistungen im eigenen, alleinigen Ermessen zu ändern. Änderungen und Ergänzungen können daher nur von JFC direkt verbindlich bekannt gegeben werden und werden rechtzeitig den Partnern per Video-Newsletter „ Travel & Tourism News“ angekündigt. Der Partner stimmt zu, sämtlichen Ergänzungen oder Modifikationen zu unterliegen, die JFC vornimmt. Änderungen/Ergänzungen werden per Video-Newsletter „ Travel & Tourism News“, rechtzeitig an alle Vertragspartner zugesendet. Diese geänderten oder ergänzten Vereinbarungen sind dann integrierte Bestandteile des JFC-Vertrages.

Mit seiner Unterschrift/Einverständnis bestätigt er, dass er als Vertriebspartner für die JFC tätig sein will und dabei die Vertragsbedingungen und den Karriereplan sowie die Hinweise und Richtlinien von JFC, die er vor seiner Unterschrift/Bestätigung erhalten und gelesen hat, als verbindlich anzuerkennen.
Mit seiner Unterschrift/Einverständnis bestätigt er zudem, Provisionsauszahlungen (Einnahmen) bei der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Es ist dem Vertragspartner bekannt, sich durch falsche Auskunft schadenersatzpflichtig machen zu können, soweit JFC deswegen vom Vorsteuerabzug aus den an ihm erteilten Gutschriften ausgeschlossen ist.

Der Vertriebspartner bestätigt außerdem sein Einverständnis mit Folgendem:

Personenbezogene Daten sowie auch alle anderen die geschäftliche Zusammenarbeit betreffenden Daten können durch JFC mit automatischen und anderen Verfahren erhoben, gespeichert, verarbeitet und genützt werden. Die Daten können an Dritte, insbesondere seiner Upline und Downline weitergegeben werden, soweit dies für die Durchführung der Vertriebspartnerschaft erforderlich ist. Jeder Vertriebspartner hat das Recht, jederzeit über Inhalt und Umfang der erhobenen Daten sowie über Empfänger weitergegebene Daten Auskunft zu erhalten. Ferner hat er das Recht, der Speicherung, Nutzung und Übermittlung dieser Daten für die Zukunft zu widersprechen. Jeder Vertragspartner verpflichtet sich, vor Anrufung der Gerichte zu einem außergerichtlichen Einigungsversuch und verzichtet bis dahin auf den Rechtsweg. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel. JFC behält sich das Recht vor, jederzeit bestimmte Teile ihrer Website ohne Vorankündigung zu ändern, zu modifizieren, zu ergänzen oder zu löschen. Des Weiteren kann JFC nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung den Dienst der Website einstellen.

Frühere Vereinbarungen, in welcher Form auch immer, werden mit dieser ungültig. Es dürfen weder mündliche noch schriftliche Nebenabsprachen getroffen werden.
Die Gesetze unterliegen dem Gerichtsstand in Dublin, Iralnd, Europa und moralisch ethisch positiven Grundsätzen.

Alle Rechte und Copyright liegen bei der John Fox Management & Marketing Corporation Limited.

Änderungen vorbehalten. Tippfehler vorbehalten.

Dublin, Irland am 21.01.2021